Urlaubsanspruch bei Kuendigung: Resturlaub und Abgeltung

Blasko Sarcevic
Veroeffentlicht
Ob dir bei einer Kuendigung der volle Jahresurlaub oder nur ein Teil zusteht, haengt vom Austrittsdatum ab. So funktionieren Zwoelftelung, Resturlaub und Urlaubsabgeltung, mit Rechenbeispielen.
Thema

Thema: Urlaubsanspruch und Abgeltung beim Ausscheiden.
Wie viel Urlaub steht mir bei einer Kuendigung zu?
Entscheidend ist, in welcher Jahreshaelfte das Arbeitsverhaeltnis endet (§ 5 BUrlG). Scheidest du in der ersten Jahreshaelfte aus, bis einschliesslich 30. Juni, hast du Anspruch auf ein Zwoelftel des Jahresurlaubs fuer jeden vollen Beschaeftigungsmonat. Endet das Arbeitsverhaeltnis in der zweiten Jahreshaelfte, also ab dem 1. Juli, und ist die sechsmonatige Wartezeit erfuellt, steht dir der volle gesetzliche Jahresurlaub zu, nicht nur der anteilige. Bereits genommener Urlaub wird angerechnet. Resturlaub, der bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr genommen werden kann, muss ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG). Die Abgeltung berechnet sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden. Ob die Kuendigung vom Arbeitgeber oder von dir ausgeht, spielt fuer den Urlaubsanspruch keine Rolle.
Die Zwoelftelung: erste oder zweite Jahreshaelfte?
§ 5 BUrlG teilt das Jahr in zwei Haelften. Beim Ausscheiden in der ersten Jahreshaelfte (bis 30. Juni) besteht Anspruch auf ein Zwoelftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschaeftigungsmonat: bei 24 Urlaubstagen und Austritt zum 31. Maerz also 6 Tage. Angebrochene Monate zaehlen nicht.
Beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshaelfte (ab 1. Juli) gilt die Zwoelftelung fuer den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr: Ist die Wartezeit von sechs Monaten erfuellt, besteht der volle gesetzliche Jahresanspruch, auch wenn du zum 31. Juli gehst. Fuer vertraglichen Mehrurlaub darf der Arbeitsvertrag eine durchgehende Zwoelftelung vorsehen. Das ist eine der haeufigsten Abweichungen und lohnt den Blick in den Vertrag.
| Austrittsdatum | Gesetzlicher Anspruch (Beispiel: 24 Tage/Jahr) |
|---|---|
| 31. Maerz | 3/12 = 6 Tage |
| 30. Juni | 6/12 = 12 Tage |
| 31. Juli | Voller Anspruch = 24 Tage (Wartezeit erfuellt) |
| 31. Dezember | Voller Anspruch = 24 Tage |
| Austritt im ersten Beschaeftigungsjahr vor Ablauf der Wartezeit | 1/12 pro vollem Monat, unabhaengig von der Jahreshaelfte |
Resturlaub bei Kuendigung: nehmen oder auszahlen lassen?
Grundsatz: Urlaub soll auch waehrend der Kuendigungsfrist in Freizeit genommen werden. Der Arbeitgeber kann dich fuer den Resturlaub freistellen: Bei einer unwiderruflichen Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs gilt der Urlaub als gewaehrt, wenn das ausdruecklich erklaert wird.
Erst wenn der Resturlaub wegen der Beendigung ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, entsteht der Abgeltungsanspruch: Die uebrigen Tage werden in Geld ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Auf die Abgeltung kann waehrend des laufenden Arbeitsverhaeltnisses nicht wirksam verzichtet werden; Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarif koennen den Anspruch aber nach dem Austritt begrenzen. Fristen pruefen lohnt sich.
Urlaubsabgeltung berechnen
Die Abgeltung pro Urlaubstag berechnet sich wie das Urlaubsentgelt: durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden, ohne Ueberstundenverguetung (§ 11 BUrlG). Praktische Faustformel bei festem Monatsgehalt: Bruttomonatsgehalt x 3 / 13 = Wochenverdienst; geteilt durch die Wochenarbeitstage ergibt das den Wert eines Urlaubstags.
Beispiel: 3.900 Euro brutto, 5-Tage-Woche, 8 Resttage. Wochenverdienst 3.900 x 3 / 13 = 900 Euro; pro Tag 180 Euro; Abgeltung 8 x 180 = 1.440 Euro brutto. Die Abgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Kuendigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: macht das einen Unterschied?
Fuer den Urlaubsanspruch nicht. Zwoelftelung, Resturlaub und Abgeltung gelten unabhaengig davon, wer kuendigt und ob ordentlich oder ausserordentlich gekuendigt wird. Auch bei einem Aufhebungsvertrag bleibt der bis zum Beendigungsdatum entstandene Anspruch bestehen. Er kann dort aber ausdruecklich geregelt (etwa mit der Freistellung verrechnet) werden.
Aufpassen bei Formulierungen im Aufhebungsvertrag: Eine Klausel, wonach der Urlaub "in natura gewaehrt" wurde, wirkt wie eine Erledigung des Anspruchs. Wer tatsaechlich noch offene Tage hat, sollte sie vor der Unterschrift beziffern.
Krankheit, Freistellung und andere Sonderfaelle
Wer bis zum Ende des Arbeitsverhaeltnisses krank ist, kann den Urlaub nicht mehr nehmen. Der Anspruch wandelt sich vollstaendig in Abgeltung um. Bei langer Krankheit verfaellt gesetzlicher Urlaub fruehestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres; bis dahin angesammelte Tage sind beim Austritt ebenfalls abzugelten.
Waehrend einer widerruflichen Freistellung wird Urlaub nicht automatisch angerechnet. Es kommt auf die ausdrueckliche, unwiderrufliche Erklaerung an. Und: Nimmt der neue Arbeitgeber im selben Kalenderjahr Urlaub in Anspruch, wird bereits gewaehrter oder abgegoltener Urlaub angerechnet; dafuer stellt der alte Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung aus (§ 6 BUrlG).
Rechtsgrundlagen: §§ 5, 6, 7 Abs. 4, 11 BUrlG; BAG-Rechtsprechung zur 15-Monats-Frist bei Langzeiterkrankung und zur Anrechnung bei Freistellung. Dieser Artikel erklaert die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; Tarifvertraege und Arbeitsvertraege koennen abweichen.
Haeufige Fragen
- Habe ich bei Kuendigung Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
- Ja, wenn das Arbeitsverhaeltnis in der zweiten Jahreshaelfte (ab 1. Juli) endet und die sechsmonatige Wartezeit erfuellt ist. Beim Austritt bis zum 30. Juni gilt die Zwoelftelung: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat.
- Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kuendigung?
- Er wird entweder waehrend der Kuendigungsfrist in Freizeit gewaehrt (auch per unwiderruflicher Freistellung) oder, soweit das nicht mehr moeglich ist, als Urlaubsabgeltung ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
- Nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Faustformel bei festem Gehalt: Monatsbrutto x 3 / 13 / Wochenarbeitstage = Wert eines Urlaubstags, multipliziert mit den Resttagen.
- Verfaellt Resturlaub, wenn ich selbst kuendige?
- Nein. Wer kuendigt, spielt fuer Resturlaub und Abgeltung keine Rolle. Nicht mehr nehmbarer Urlaub ist auszuzahlen; nur vertragliche Ausschlussfristen koennen den Anspruch nach dem Austritt zeitlich begrenzen.
- Zaehlt Urlaub beim alten Arbeitgeber fuer den neuen Job?
- Im selben Kalenderjahr wird bereits gewaehrter oder abgegoltener Urlaub angerechnet (§ 6 BUrlG). Der alte Arbeitgeber muss dafuer eine Bescheinigung ueber den gewaehrten Urlaub ausstellen.
Ueber den Autor

Blasko Sarcevic
Gruender, Time-Out Zone
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