Krank melden: Pflichten, Fristen und eAU richtig erklaert

Blasko Sarcevic

Blasko Sarcevic

Veroeffentlicht

Wie du dich richtig krankmeldest: die unverzuegliche Meldepflicht, die Attest-Fristen, die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) und was der Arbeitgeber fragen darf, und was nicht.

Thema

Telefonische Krankmeldung am Morgen vor Arbeitsbeginn

Thema: die korrekte Krankmeldung.

Wie melde ich mich richtig krank?

Bei Arbeitsunfaehigkeit gelten in Deutschland zwei getrennte Pflichten (§ 5 EFZG). Erstens die Meldepflicht: Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfaehigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzueglich mitteilen, also am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn, auf dem im Betrieb ueblichen Weg (Anruf, E-Mail oder das Abwesenheitssystem). Eine Diagnose musst du dabei nicht nennen. Zweitens die Nachweispflicht: Dauert die Erkrankung laenger als drei Kalendertage, brauchst du spaetestens am vierten Tag eine aerztliche Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung; der Arbeitgeber darf das Attest auch schon frueher verlangen, sogar ab dem ersten Tag. Seit 2023 laeuft der Nachweis fuer gesetzlich Versicherte elektronisch: Die Praxis meldet die Arbeitsunfaehigkeit an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die eAU dort ab. Die Meldepflicht am ersten Tag bleibt davon unberuehrt. Wer die Meldung verspaetet oder gar nicht abgibt, riskiert eine Abmahnung; die Entgeltfortzahlung selbst haengt an der tatsaechlichen Arbeitsunfaehigkeit.

Die zwei Pflichten: Meldung und Nachweis

Das Entgeltfortzahlungsgesetz trennt sauber: Die Meldepflicht besteht sofort am ersten Tag: Unverzueglich heisst vor oder zu Arbeitsbeginn, nicht irgendwann vormittags. Die Nachweispflicht (Attest) greift gesetzlich ab dem vierten Kalendertag, kann aber vertraglich oder per Anweisung auf den ersten Tag vorgezogen werden.

Beide Pflichten sind unabhaengig voneinander: Auch wenn die eAU elektronisch beim Arbeitgeber ankommt, ersetzt sie nicht die persoenliche Meldung am Morgen des ersten Krankheitstags.

So laeuft die Krankmeldung konkret ab

Der bewaehrte Ablauf am ersten Krankheitstag:

  • Vor Arbeitsbeginn auf dem betriebsueblichen Weg melden: Anruf, E-Mail oder Abwesenheitssystem.
  • Arbeitsunfaehigkeit und voraussichtliche Dauer nennen; eine Diagnose ist nicht noetig.
  • Bei laengerer Dauer: spaetestens am vierten Tag zum Arzt, ggf. frueher, wenn der Betrieb das Attest ab Tag eins verlangt.
  • Verlaengerung rechtzeitig melden, bevor die bescheinigte Dauer ablaeuft.
  • Uebergaben kurz klaeren: laufende Termine, dringende Aufgaben, Vertretung.

Die eAU: elektronische Krankmeldung seit 2023

Fuer gesetzlich Versicherte ist der Papier-Durchschlag fuer den Arbeitgeber Geschichte: Die Arztpraxis uebermittelt die Arbeitsunfaehigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die eAU dort ab. Du bekommst weiterhin einen Ausdruck fuer die eigenen Unterlagen.

Wichtig: Die eAU aendert nichts an der Meldepflicht. Der Arbeitgeber erfaehrt durch die eAU erst mit Verzoegerung von der Krankschreibung. Die unverzuegliche Meldung am ersten Tag bleibt deine Aufgabe. Privatversicherte und einige Sonderfaelle nutzen weiterhin die Papierbescheinigung.

Was der Arbeitgeber fragen darf, und was nicht

Der Arbeitgeber darf nach der voraussichtlichen Dauer fragen und danach, ob laufende Aufgaben uebergeben werden muessen. Nach der Diagnose darf er nicht fragen: Die Art der Erkrankung geht ihn grundsaetzlich nichts an.

Zulaessig ist dagegen, das aerztliche Attest frueher zu verlangen (ab dem ersten Tag) und bei begruendeten Zweifeln den Medizinischen Dienst einzuschalten. Unzulaessig sind Druck, waehrend der Krankschreibung zu arbeiten, oder die Forderung, trotz Arbeitsunfaehigkeit zu erscheinen.

Rechte des Arbeitgebers bei der Krankmeldung
ZulaessigNicht zulaessig
Frage nach voraussichtlicher DauerFrage nach der Diagnose
Attest ab dem ersten Tag verlangenArbeit waehrend der Krankschreibung einfordern
Medizinischen Dienst bei Zweifeln einschaltenKrankmeldung als Kuendigungsgrund ohne Weiteres
Kurze Uebergabefragen zu dringenden AufgabenDetaillierte Auskunft ueber private Umstaende

Krankmeldung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Bei ordnungsgemaesser Krankmeldung zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Dauert die Arbeitsunfaehigkeit laenger, springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein: in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, gedeckelt.

Verspaetete oder fehlende Meldungen gefaehrden nicht automatisch die Entgeltfortzahlung, koennen aber abgemahnt werden und im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Folgen haben. Der sichere Weg ist banal: sofort melden, Fristen einhalten, Verlaengerungen rechtzeitig kommunizieren.

Sonderfaelle: Urlaub, Ausland, Kind krank

Wirst du im Urlaub krank, zaehlen die per Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG). Melde die Erkrankung auch aus dem Ausland unverzueglich und lass sie aerztlich bescheinigen. Details im Leitfaden Krank im Urlaub.

Ist das Kind krank, greift ein eigener Anspruch: Kinderkrankengeld ueber die Krankenkasse und Freistellung nach § 45 SGB V. Das ist keine eigene Krankmeldung, sondern ein separater Abwesenheitsgrund, der auch im System getrennt erfasst werden sollte.

Fuer Arbeitgeber: Krankmeldungen sauber erfassen

Auf Unternehmensseite entscheidet der Prozess: Ein klarer Meldeweg (wer, wie, bis wann), automatische Erfassung der Krankheitstage getrennt vom Urlaubskonto und Erinnerungen an fehlende Atteste nehmen HR die Zettelwirtschaft ab.

Wichtig ist auch die Vertraulichkeit: Krankheitsdaten sind sensible Daten. Wer welche Abwesenheitsart sehen darf, gehoert klar geregelt und technisch durchgesetzt.

Rechtsgrundlagen: § 5 EFZG (Melde- und Nachweispflicht), § 3 EFZG (Entgeltfortzahlung), § 9 BUrlG (Krankheit im Urlaub), § 45 SGB V (Kinderkrankengeld); eAU-Verfahren seit 2023. Dieser Artikel erklaert die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; Tarifvertraege und Arbeitsvertraege koennen abweichen.

Haeufige Fragen

Bis wann muss ich mich krankmelden?
Unverzueglich: am ersten Krankheitstag vor oder zu Arbeitsbeginn, auf dem im Betrieb ueblichen Weg. Die eAU ersetzt diese Meldung nicht.
Ab wann brauche ich ein Attest?
Gesetzlich spaetestens am vierten Kalendertag der Erkrankung. Der Arbeitgeber darf das Attest aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
Nein. Du musst nur die Arbeitsunfaehigkeit und ihre voraussichtliche Dauer mitteilen. Die Art der Erkrankung geht den Arbeitgeber grundsaetzlich nichts an.
Wie funktioniert die elektronische Krankmeldung (eAU)?
Die Arztpraxis meldet die Arbeitsunfaehigkeit elektronisch an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Die persoenliche Meldung am ersten Tag bleibt trotzdem Pflicht.
Was passiert, wenn ich mich zu spaet krankmelde?
Eine verspaetete Meldung kann abgemahnt werden und im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Folgen haben. Die Entgeltfortzahlung haengt aber an der tatsaechlichen Arbeitsunfaehigkeit.

Ueber den Autor

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Gruender, Time-Out Zone

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Blasko schreibt ueber Urlaubsverwaltung, Richtliniengestaltung und den Betrieb von Abwesenheitsprozessen im grossen Massstab.

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