Krank im Urlaub: So bekommst du deine Urlaubstage zurueck

Blasko Sarcevic
Veroeffentlicht
Was gilt, wenn du im Urlaub krank wirst: warum Krankheitstage mit Attest nicht als Urlaub zaehlen (§ 9 BUrlG), welche Pflichten du hast, auch im Ausland, und was mit den gutgeschriebenen Tagen passiert.
Thema

Thema: Krankheit unterbricht den Urlaub.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wirst du waehrend des genehmigten Urlaubs arbeitsunfaehig krank, zaehlen die durch aerztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage, sie werden deinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben (§ 9 BUrlG). Voraussetzungen: Du meldest die Erkrankung dem Arbeitgeber unverzueglich, also am ersten Krankheitstag, und legst eine aerztliche Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung vor: Bei Krankheit im Urlaub gilt die Attestpflicht ab dem ersten Tag, nicht erst ab dem vierten. Das gilt auch im Ausland: Erkrankung, voraussichtliche Dauer und Urlaubsadresse unverzueglich mitteilen und die Arbeitsunfaehigkeit durch einen Arzt vor Ort bescheinigen lassen. Zwei Grenzen sind wichtig: Der Urlaub verlaengert sich nicht automatisch um die Krankheitstage (die gutgeschriebenen Tage werden neu beantragt), und eine eigenmaechtige Verlaengerung gilt als Selbstbeurlaubung. Waehrend der attestierten Krankheit erhaeltst du Entgeltfortzahlung statt Urlaubsentgelt.
Die Rechtsgrundlage: § 9 BUrlG
Der Gesetzgeber trennt Erholung und Genesung: Urlaub dient der Erholung, Krankheit verhindert sie. Deshalb ordnet § 9 BUrlG an, dass die durch aerztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfaehigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Die Regel ist zwingend: Sie kann weder durch Arbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden. Entscheidend ist allein der Nachweis durch ein aerztliches Attest; die blosse Behauptung, krank gewesen zu sein, genuegt nicht.
Deine Pflichten: Meldung und Attest ab Tag eins
Bei Krankheit im Urlaub gelten die normalen Meldepflichten, verschaerft um eine Besonderheit: Das aerztliche Attest ist fuer die Gutschrift der Tage von Anfang an noetig, nicht erst ab dem vierten Kalendertag wie im Normalfall.
Konkret: Melde die Arbeitsunfaehigkeit unverzueglich beim Arbeitgeber, geh so schnell wie moeglich zum Arzt und reiche die Bescheinigung nach. Ohne Attest keine Gutschrift: Die Krankheitstage blieben dann Urlaubstage.
Krank im Auslandsurlaub: die zusaetzlichen Pflichten
Im Ausland kommen erweiterte Mitteilungspflichten dazu (§ 5 Abs. 2 EFZG): Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfaehigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und deine Urlaubsadresse in der schnellstmoeglichen Art mitteilen. Die Kosten traegt der Arbeitgeber. Auch die Krankenkasse ist zu informieren.
Die Arbeitsunfaehigkeit laesst du von einem Arzt vor Ort bescheinigen. Wichtig fuer die Praxis: Das Attest sollte ausdruecklich Arbeitsunfaehigkeit bescheinigen, nicht nur eine Erkrankung, in manchen Laendern ist das nicht dasselbe Dokument.
- Unverzueglich melden: Arbeitsunfaehigkeit, Dauer, Urlaubsadresse.
- Arzt vor Ort aufsuchen und Arbeitsunfaehigkeit bescheinigen lassen.
- Krankenkasse informieren (bei gesetzlich Versicherten).
- Attest aufbewahren und dem Arbeitgeber nachreichen.
- Bei Rueckkehr trotz laufender Krankschreibung: Rueckkehr melden.
Was mit den gutgeschriebenen Tagen passiert
Die wichtigste Grenze der Regel: Der Urlaub verlaengert sich nicht automatisch. Wer bis Freitag Urlaub hatte und ab Mittwoch krank war, kommt am Montag regulaer zur Arbeit. Die drei Krankheitstage wandern zurueck aufs Urlaubskonto und werden spaeter neu beantragt und genehmigt.
Eigenmaechtiges Dranhaengen der gutgeschriebenen Tage ist Selbstbeurlaubung und kann abgemahnt oder im Wiederholungsfall gekuendigt werden. Der saubere Weg fuehrt immer ueber einen neuen Antrag.
Bezahlung: Entgeltfortzahlung statt Urlaubsentgelt
Waehrend der attestierten Krankheitstage erhaeltst du Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG): bis zu sechs Wochen das volle Gehalt, wie bei jeder anderen Krankschreibung. Die Tage gelten schlicht als Krankheit, nicht als Urlaub.
Dauert die Erkrankung ueber die sechs Wochen hinaus, uebernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld: in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts, gedeckelt. Fuer eine schnelle Orientierung gibt es unseren Krankengeld-Rechner.
Haeufige Irrtuemer
Drei Missverstaendnisse tauchen immer wieder auf:
- 'Der Urlaub verlaengert sich automatisch': Nein, die Tage werden gutgeschrieben und neu beantragt.
- 'Eine Krankmeldung nach dem Urlaub reicht': Nein, ohne unverzuegliche Meldung und Attest ab Tag eins gibt es keine Gutschrift.
- 'Das gilt auch fuer krank im Wochenende oder an Feiertagen': Nein, § 9 BUrlG betrifft nur genehmigte Urlaubstage.
Fuer Arbeitgeber: den Prozess sauber abbilden
Auf Unternehmensseite ist Krankheit im Urlaub ein Korrekturfall: Der genehmigte Urlaub wird um die attestierten Tage gekuerzt, die Tage fliessen zurueck ins Urlaubskonto, und die Abwesenheit wird als Krankheit umkodiert, nachvollziehbar im Verlauf.
Ein System, das diesen Fall nativ kennt, erspart manuelle Saldo-Korrekturen und Diskussionen: Attest erfassen, Zeitraum markieren, Gutschrift automatisch, Audit-Trail inklusive.

Rechtsgrundlagen: § 9 BUrlG (keine Anrechnung attestierter Krankheitstage), § 5 EFZG (Melde- und Nachweispflichten, Abs. 2 fuer das Ausland), § 3 EFZG (Entgeltfortzahlung). Dieser Artikel erklaert die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; Tarifvertraege und Arbeitsvertraege koennen abweichen.
Haeufige Fragen
- Zaehlen Krankheitstage im Urlaub als Urlaubstage?
- Nein, mit aerztlichem Attest nachgewiesene Krankheitstage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben (§ 9 BUrlG). Ohne Attest bleiben es Urlaubstage.
- Brauche ich im Urlaub schon ab dem ersten Tag ein Attest?
- Ja. Fuer die Gutschrift nach § 9 BUrlG ist der aerztliche Nachweis ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, die uebliche Drei-Tage-Schwelle gilt hier nicht.
- Verlaengert sich mein Urlaub um die Krankheitstage?
- Nein, nicht automatisch. Die gutgeschriebenen Tage muessen neu beantragt und genehmigt werden. Eigenmaechtiges Verlaengern gilt als Selbstbeurlaubung.
- Was muss ich tun, wenn ich im Ausland krank werde?
- Arbeitsunfaehigkeit, voraussichtliche Dauer und Urlaubsadresse unverzueglich mitteilen, einen Arzt vor Ort aufsuchen und die Arbeitsunfaehigkeit bescheinigen lassen sowie die Krankenkasse informieren.
- Wer zahlt, wenn ich im Urlaub krank bin?
- Fuer die attestierten Krankheitstage gibt es Entgeltfortzahlung wie bei jeder Krankschreibung: bis zu sechs Wochen volles Gehalt, danach Krankengeld von der Krankenkasse.
Ueber den Autor

Blasko Sarcevic
Gruender, Time-Out Zone
Auf LinkedIn vernetzenBlasko schreibt ueber Urlaubsverwaltung, Richtliniengestaltung und den Betrieb von Abwesenheitsprozessen im grossen Massstab.
Weiterfuehrend
Urlaub-zu-Krankheit ohne manuelle Korrekturen
Time-Out Zone schreibt attestierte Krankheitstage automatisch dem Urlaubskonto gut, mit Audit-Trail statt Saldo-Handarbeit.
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