Urlaub in der Probezeit: Was erlaubt ist und was nicht

Blasko Sarcevic
Veroeffentlicht
Ein pauschales Urlaubsverbot in der Probezeit ist unzulaessig: Der Anspruch waechst vom ersten Tag an. Wie Wartezeit und Probezeit zusammenhaengen und wie viel Urlaub dir in den ersten sechs Monaten zusteht.
Thema

Thema: anteiliger Urlaubsanspruch waehrend der Probezeit.
Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?
Ja. Der Urlaubsanspruch entsteht ab dem ersten Arbeitstag: fuer jeden vollen Beschaeftigungsmonat ein Zwoelftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Ein pauschales Urlaubsverbot waehrend der Probezeit ist unwirksam, denn die Probezeit aendert am Urlaubsrecht nichts. Was viele verwechseln: Die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) regelt nur, wann der volle Jahresanspruch erstmals besteht, nicht, ob Urlaub genommen werden darf. In den ersten sechs Monaten kannst du also den bereits erworbenen anteiligen Urlaub beantragen; bei 24 Urlaubstagen im Jahr sind das 2 Tage pro vollem Monat. Der Arbeitgeber muss den Antrag wie jeden anderen behandeln und darf ihn nur aus dringenden betrieblichen Gruenden oder wegen vorrangiger Urlaubswuensche anderer ablehnen (§ 7 BUrlG). Kuendigst du in der Probezeit oder wirst gekuendigt, wird nicht genommener anteiliger Urlaub ausgezahlt.
Wartezeit und Probezeit: zwei verschiedene Dinge
Die Probezeit ist eine vertragliche Vereinbarung, meist sechs Monate mit verkuerzter Kuendigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Wartezeit ist eine gesetzliche Frist aus dem Urlaubsrecht: Der volle Jahresanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses (§ 4 BUrlG).
Dass beide oft sechs Monate dauern, fuehrt zum verbreiteten Irrtum, in der Probezeit gebe es keinen Urlaub. Richtig ist: Waehrend der Wartezeit besteht nur noch kein voller Jahresanspruch, der anteilige Anspruch waechst aber von Anfang an und kann genommen werden.
So viel Urlaub steht dir in den ersten Monaten zu
Fuer jeden vollen Monat des Arbeitsverhaeltnisses entsteht ein Zwoelftel des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Beispiel mit 24 Urlaubstagen pro Jahr: Nach einem vollen Monat sind es 2 Tage, nach drei Monaten 6, nach fuenf Monaten 10. Mit Ablauf des sechsten Monats ist die Wartezeit erfuellt und der volle Jahresanspruch verfuegbar, nicht nur der bis dahin angesparte Teil.
| Volle Monate | Anteiliger Anspruch (bei 24 Tagen/Jahr) | Anteiliger Anspruch (bei 30 Tagen/Jahr) |
|---|---|---|
| 1 | 2 Tage | 2,5 Tage |
| 2 | 4 Tage | 5 Tage |
| 3 | 6 Tage | 7,5 Tage |
| 4 | 8 Tage | 10 Tage |
| 5 | 10 Tage | 12,5 Tage |
| 6 (Wartezeit erfuellt) | Voller Jahresanspruch: 24 Tage | Voller Jahresanspruch: 30 Tage |
Kann der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit verbieten?
Ein generelles Verbot ist unwirksam: Das Urlaubsrecht kann nicht zulasten der Beschaeftigten abbedungen werden (§ 13 BUrlG). Der Arbeitgeber darf einen konkreten Antrag aber wie sonst auch ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswuensche anderer entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Praktisch ueblich und zulaessig ist eine Absprache, laengere Urlaube in die Zeit nach der Probezeit zu legen. Ein bereits genehmigter Urlaub bleibt verbindlich. Einseitig zurueckziehen kann ihn der Arbeitgeber nur in extremen Ausnahmefaellen.
Kuendigung in der Probezeit: Was passiert mit dem Urlaub?
Endet das Arbeitsverhaeltnis in der Probezeit, bleibt der anteilig erworbene Urlaub bestehen: ein Zwoelftel pro vollem Monat. Nicht genommene Tage muessen als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG), unabhaengig davon, wer gekuendigt hat.
Beispiel: Kuendigung zum Ende des vierten Monats bei 24 Urlaubstagen im Jahr ergibt 8 anteilige Tage. Wurden davon 3 genommen, sind 5 Tage abzugelten.
Tipps fuer den Urlaubsantrag in der Probezeit
Frueh und schriftlich beantragen, damit die Genehmigung dokumentiert ist. Kurze Abwesenheiten (ein bis drei Tage) werden in der Probezeit erfahrungsgemaess eher genehmigt als zwei Wochen am Stueck.
Fuer Arbeitgeber gilt umgekehrt: Anteilige Ansprueche sauber ausweisen und Antraege zeitnah beantworten. Systeme, die Wartezeit und anteiligen Aufbau automatisch abbilden, verhindern die haeufigste Fehlerquelle: pauschal auf null gesetzte Salden im ersten Halbjahr.
Rechtsgrundlagen: §§ 4, 5, 7, 13 BUrlG; § 622 Abs. 3 BGB (Probezeit-Kuendigungsfrist). Dieser Artikel erklaert die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; Tarifvertraege und Arbeitsvertraege koennen abweichen.
Haeufige Fragen
- Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?
- Ja. Pro vollem Beschaeftigungsmonat entsteht ein Zwoelftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG), der auch in der Probezeit genommen werden kann. Ein pauschales Urlaubsverbot ist unwirksam.
- Wie viel Urlaub bekomme ich in der Probezeit?
- Ein Zwoelftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat: bei 24 Tagen im Jahr also 2 Tage monatlich. Nach sechs Monaten (Wartezeit) besteht der volle Jahresanspruch.
- Kann der Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag in der Probezeit ablehnen?
- Nur aus denselben Gruenden wie sonst: dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswuensche anderer (§ 7 BUrlG). Die Probezeit allein ist kein Ablehnungsgrund.
- Was passiert mit dem Urlaub bei Kuendigung in der Probezeit?
- Der anteilig erworbene Urlaub bleibt bestehen. Nicht genommene Tage werden beim Ausscheiden ausgezahlt (Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG).
Ueber den Autor

Blasko Sarcevic
Gruender, Time-Out Zone
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