Urlaubsabgeltung: brutto oder netto? Steuern und Abzuege

Blasko Sarcevic

Blasko Sarcevic

Veroeffentlicht

Was von der Urlaubsabgeltung nach Lohnsteuer und Sozialversicherung uebrig bleibt: warum die Formel einen Bruttobetrag liefert, wie der sonstige Bezug versteuert wird und warum die Fuenftelregelung meist nicht hilft.

Thema

Gehaltsabrechnung mit einer Urlaubsabgeltungszeile, von der Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen werden

Thema: vom Brutto der Abgeltung zum Netto auf dem Konto.

Wird die Urlaubsabgeltung brutto oder netto ausgezahlt?

Die Urlaubsabgeltung wird als Bruttobetrag berechnet und wie Arbeitslohn versteuert; auf dem Konto kommt der Nettobetrag an. Rechtlich ist sie nachtraeglich gezahlter Arbeitslohn fuer nicht mehr nehmbaren Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses (Paragraf 7 Absatz 4 BUrlG), kein steuerfreier Schadensersatz. Lohnsteuerlich zaehlt sie zu den sonstigen Bezuegen: Die Lohnsteuer wird ueber die Jahres-Hochrechnung ermittelt, dazu kommen gegebenenfalls Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherungsrechtlich ist sie eine Einmalzahlung nach Paragraf 23a SGB IV und damit beitragspflichtig in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze noch Raum laesst. Steuerfrei ist die Abgeltung nie, und die Fuenftelregelung greift nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel nicht. Die Bruttoformel bei einer Fuenf-Tage-Woche: Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch 65, multipliziert mit den offenen Urlaubstagen. Vom Ergebnis gehen die Abzuege ab, oft bleibt etwa die Haelfte bis zwei Drittel netto uebrig, abhaengig von Steuerklasse und Verdienst.

Warum die Abgeltung ein Bruttobetrag ist

Die Urlaubsabgeltung entsteht, wenn das Arbeitsverhaeltnis endet und Resturlaub nicht mehr genommen werden kann (Paragraf 7 Absatz 4 BUrlG). Sie ersetzt den bezahlten Urlaub durch Geld, und genau deshalb behandelt das Steuerrecht sie wie den Lohn, den sie ersetzt. Das Finanzgericht Hamburg hat 2019 klargestellt, dass die Abgeltung kein Schadensersatz ist, der steuerfrei sein koennte, sondern nachtraeglich gezahlter Arbeitslohn (Az. 6 K 80/18).

Jede Formel und jeder Rechner liefert deshalb zunaechst einen Bruttobetrag. Wer die Abgeltung im Aufhebungsvertrag oder in der Schlussabrechnung sieht, sollte die Zahl immer als brutto lesen, solange nichts anderes ausdruecklich vereinbart ist.

Wie die Lohnsteuer auf die Abgeltung berechnet wird

Lohnsteuerlich ist die Urlaubsabgeltung ein sonstiger Bezug nach Paragraf 39b Absatz 3 EStG, also eine Einmalzahlung ausserhalb des laufenden Lohns. Die Lohnsteuer darauf wird per Jahres-Hochrechnung ermittelt: Erst wird die Jahreslohnsteuer ohne die Abgeltung berechnet, dann mit ihr; die Differenz ist die Steuer auf die Abgeltung. Dazu kommen gegebenenfalls Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer.

Durch die Steuerprogression fuehlt sich der Abzug auf die Einmalzahlung oft hoeher an als beim normalen Monatslohn, denn die Abgeltung legt sich auf das gesamte Jahreseinkommen obendrauf. Eine dauerhafte Mehrbelastung ist das aber nicht zwingend: Was im Auszahlungsmonat zu viel einbehalten wurde, gleicht die Einkommensteuererklaerung wieder aus.

Schema der Jahres-Hochrechnung: Jahreslohnsteuer ohne und mit Urlaubsabgeltung, die Differenz ist die Steuer auf die Abgeltung
Jahres-Hochrechnung: die Differenz zweier Jahressteuern.

Sozialversicherung: Einmalzahlung nach Paragraf 23a SGB IV

Die Abgeltung ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in allen vier Zweigen: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird sie nach Paragraf 23a SGB IV der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze zugeordnet: Beitraege fallen nur an, soweit der bisherige Verdienst des Jahres die anteilige Grenze noch nicht ausgeschoepft hat.

Fuer Durchschnittsverdiener heisst das praktisch: volle Beitraege auf die gesamte Abgeltung. Bei hohen Verdiensten nahe der Beitragsbemessungsgrenze kann ein Teil der Abgeltung beitragsfrei bleiben, waehrend die Lohnsteuer trotzdem in voller Hoehe anfaellt.

Fuenftelregelung: meist keine Erleichterung

Die Fuenftelregelung (Paragraf 34 EStG) mildert die Progression bei Verguetungen fuer mehrjaehrige Taetigkeiten. Auf die Urlaubsabgeltung passt sie nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel nicht, weil die Abgeltung als normale Lohnnachzahlung gilt; so hat es das Finanzgericht Hamburg entschieden. Fuer Abgeltungen, die Urlaub aus mehreren Jahren buendeln, haben einzelne Finanzgerichte zuletzt anders geurteilt, eine hoechstrichterliche Klaerung durch den Bundesfinanzhof steht noch aus. TODO: verify den Stand der anhaengigen BFH-Verfahren vor der Veroeffentlichung.

Wichtig ist seit 2025 auch der Weg: Der Arbeitgeber darf die Fuenftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden. Wer sie fuer sich beanspruchen will, etwa bei einer mehrjaehrigen Abgeltung zusammen mit einer Abfindung, kann das nur ueber die Einkommensteuererklaerung beim Finanzamt versuchen.

Wechselwirkung mit dem Arbeitslosengeld

Wer nach dem Ausscheiden Arbeitslosengeld beantragt, sollte die Abgeltung einplanen: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht fuer die Zeit, die dem abgegoltenen Urlaub entspricht (Paragraf 158 SGB III). Die Agentur fuer Arbeit schiebt den Zahlungsbeginn also um die abgegoltenen Urlaubstage nach hinten.

Das Geld geht dadurch nicht verloren, der Gesamtanspruch verschiebt sich nur zeitlich. Fuer die Liquiditaetsplanung zwischen zwei Jobs ist der Ruhenszeitraum trotzdem die wichtigste Nebenwirkung der Abgeltung.

Bruttoformel und der Weg zum Netto

Die uebliche Formel bei einer Fuenf-Tage-Woche: Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch 65 Arbeitstage ergibt den Tagessatz, multipliziert mit den offenen Urlaubstagen den Bruttobetrag der Abgeltung. Bei anderen Wochenarbeitszeiten aendert sich der Teiler entsprechend, etwa 52 Arbeitstage bei einer Vier-Tage-Woche.

Vom Brutto zum Netto fuehren dann die beschriebenen Abzuege: Lohnsteuer per Jahres-Hochrechnung, gegebenenfalls Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer, dazu die Sozialversicherungsbeitraege im Rahmen der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze. Der Urlaubsabgeltung-Rechner nimmt dir die Bruttorechnung ab und zeigt den Tagessatz transparent an.

Rechtsgrundlagen: Paragraf 7 Absatz 4 BUrlG (Abgeltungsanspruch), Paragraf 39b Absatz 3 EStG (sonstiger Bezug), Paragraf 23a SGB IV (Einmalzahlung), Paragraf 158 SGB III (Ruhen des Arbeitslosengeldes), FG Hamburg Az. 6 K 80/18 (keine Fuenftelregelung); Stand 2026-08-05, BFH-Verfahren zu mehrjaehrigen Abgeltungen anhaengig (TODO: verify vor Veroeffentlichung). Dieser Artikel erklaert die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; Tarifvertraege und Arbeitsvertraege koennen abweichen.

Haeufige Fragen

Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?
Als sonstiger Bezug nach Paragraf 39b Absatz 3 EStG: Die Lohnsteuer ergibt sich aus der Jahres-Hochrechnung mit und ohne Abgeltung, dazu kommen gegebenenfalls Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer. Steuerfrei ist die Abgeltung nie.
Wird die Urlaubsabgeltung hoeher versteuert als normales Gehalt?
Im Auszahlungsmonat wirkt es oft so, weil die Einmalzahlung auf das Jahreseinkommen obendrauf kommt und die Progression greift. Ueber die Einkommensteuererklaerung gleicht sich eine zu hohe Einbehaltung wieder aus.
Ist die Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig?
Ja, als Einmalzahlung nach Paragraf 23a SGB IV in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, begrenzt durch die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze.
Gilt die Fuenftelregelung fuer die Urlaubsabgeltung?
In der Regel nein, weil die Abgeltung als normale Lohnnachzahlung gilt. Fuer mehrjaehrige Abgeltungen ist die Rechtsprechung im Fluss; seit 2025 laeuft die Fuenftelregelung ohnehin nur noch ueber die Einkommensteuererklaerung, nicht ueber den Lohnsteuerabzug.
Ruht das Arbeitslosengeld wegen der Urlaubsabgeltung?
Ja. Der Anspruch ruht fuer die Zeit, die dem abgegoltenen Urlaub entspricht (Paragraf 158 SGB III). Der Anspruch verfaellt nicht, der Beginn verschiebt sich nur.
Wie berechnet sich die Urlaubsabgeltung brutto?
Bei einer Fuenf-Tage-Woche: Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch 65, multipliziert mit den offenen Urlaubstagen. Der Urlaubsabgeltung-Rechner rechnet das in Sekunden durch.

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Gruender, Time-Out Zone

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Blasko schreibt ueber Urlaubsverwaltung, Richtliniengestaltung und den Betrieb von Abwesenheitsprozessen im grossen Massstab.

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