Sonderurlaub: Wann du bezahlt freibekommst: alle Anlaesse

Blasko Sarcevic

Blasko Sarcevic

Veroeffentlicht

Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug: Fuer bestimmte Anlaesse gibt es bezahlte Freistellung zusaetzlich zum Jahresurlaub. Die Rechtsgrundlage in § 616 BGB, die ueblichen Tage pro Anlass und was gilt, wenn der Vertrag den Anspruch ausschliesst.

Thema

Uebersicht typischer Sonderurlaubs-Anlaesse mit den ueblichen freien Tagen

Thema: Sonderurlaub nach Anlass.

Was ist Sonderurlaub und wann steht er mir zu?

Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung fuer besondere persoenliche Anlaesse, zusaetzlich zum Erholungsurlaub und ohne Anrechnung auf das Urlaubskonto. Die gesetzliche Basis ist § 616 BGB: Wer ohne eigenes Verschulden fuer eine verhaeltnismaessig nicht erhebliche Zeit an der Arbeit verhindert ist, behaelt den Verguetungsanspruch. Typische Anlaesse sind die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes, der Todesfall eines nahen Angehoerigen oder ein betrieblich veranlasster Umzug. Ueblich sind je nach Anlass ein bis zwei bezahlte Tage. Wichtig: § 616 BGB ist abdingbar. Arbeits- und Tarifvertraege koennen die Anlaesse konkret regeln (wie § 29 TVoeD im oeffentlichen Dienst) oder den Anspruch ganz ausschliessen. Dann bleibt nur unbezahlte Freistellung oder regulaerer Urlaub. Der erste Blick gehoert deshalb immer dem eigenen Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag.

Die Rechtsgrundlage: § 616 BGB und was er wirklich sagt

§ 616 BGB regelt die "voruebergehende Verhinderung": Die Verguetung laeuft weiter, wenn Beschaeftigte fuer eine verhaeltnismaessig nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne Verschulden verhindert sind. Das Gesetz nennt bewusst keine Anlassliste und keine Tagesanzahl. Beides hat die Rechtsprechung ueber Jahrzehnte konkretisiert.

"Nicht erheblich" heisst in der Praxis: wenige Tage, meist einer bis zwei pro Anlass. Dauert die Verhinderung laenger, entfaellt der Verguetungsanspruch aus § 616 BGB im Ganzen. Dann greifen andere Instrumente wie Pflegezeit, Kinderkrankengeld oder unbezahlte Freistellung.

Typische Anlaesse und uebliche Dauer

Die folgende Tabelle zeigt die in der Praxis ueblichen Werte, orientiert an der Rechtsprechung zu § 616 BGB und an § 29 TVoeD, der im oeffentlichen Dienst als Massstab dient. Privatwirtschaftliche Vertraege koennen mehr, weniger oder nichts vorsehen.

Fuer die vier haeufigsten Anlaesse (Todesfall, Umzug, Hochzeit und Geburt) findest du in dieser Serie eigene Artikel mit den Details und Sonderfaellen.

Uebliche Sonderurlaubs-Anlaesse und Dauer (Orientierung: § 616 BGB, § 29 TVoeD)
AnlassUeblichAnmerkung
Todesfall naher Angehoeriger (Ehe-/Lebenspartner, Kind, Elternteil)2 Tage§ 29 TVoeD: 2 Arbeitstage; Privatwirtschaft meist 1-2 Tage
Geburt des eigenen Kindes1 Tag§ 29 TVoeD: 1 Tag fuer die Geburt des Kindes der Ehefrau/Lebenspartnerin
Eigene Hochzeit / Verpartnerung1 TagNicht im TVoeD-Katalog; ueblich per Vertrag oder § 616 BGB
Umzug aus betrieblichem Grund1 Tag§ 29 TVoeD; rein privater Umzug: kein gesetzlicher Anspruch
Schwere Erkrankung eines Angehoerigen im Haushalt1 Tag pro Jahr§ 29 TVoeD; laenger: Pflegezeit / Kinderkrankengeld
Arzttermin, der nur waehrend der Arbeitszeit moeglich istErforderliche ZeitNachweis kann verlangt werden
25- und 40-jaehriges Arbeitsjubilaeum1 Tag§ 29 TVoeD; Privatwirtschaft: nur bei Vereinbarung

Vertrag schlaegt Gesetz: Wenn § 616 BGB ausgeschlossen ist

§ 616 BGB ist dispositiv: Arbeitsvertraege, Betriebsvereinbarungen und Tarifvertraege koennen ihn einschraenken, konkretisieren oder komplett ausschliessen. Ein Ausschluss ist wirksam und in der Privatwirtschaft verbreitet; dann besteht fuer Hochzeit oder Umzug kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, und es bleibt regulaerer Urlaub oder unbezahlte Freistellung.

Umgekehrt ersetzen viele Vertraege die vage Gesetzesformel durch einen klaren Anlasskatalog mit festen Tagen, fuer beide Seiten die beste Loesung, weil sie Diskussionen im Einzelfall vermeidet. Tarifgebundene Betriebe uebernehmen meist den Katalog ihres Tarifvertrags.

Sonderurlaub vs. Erholungsurlaub vs. unbezahlte Freistellung

Sonderurlaub ist kein Erholungsurlaub: Er wird nicht vom Urlaubskonto abgezogen, entsteht anlassbezogen und ist nicht uebertragbar oder abgeltbar. Faellt der Anlass in einen bereits genehmigten Urlaub, entsteht in der Regel kein Nachholanspruch: Der Sonderurlaub setzt voraus, dass sonst gearbeitet worden waere.

Unbezahlter Sonderurlaub (etwa laengere Auszeiten, Sabbaticals, Weltreisen) ist eine reine Vereinbarungssache: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch, das Arbeitsverhaeltnis ruht waehrenddessen, und ab dem zweiten vollen Monat ohne Entgelt endet regelmaessig die beitragsfreie Sozialversicherung, ein Punkt, der vorab geklaert werden sollte.

Gesetzliche Sonderfaelle neben § 616 BGB

Einige Freistellungen stehen auf eigenen gesetzlichen Grundlagen und gelten unabhaengig davon, ob § 616 BGB ausgeschlossen ist: Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes (§ 45 SGB V), kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage bei akutem Pflegefall (§ 2 PflegeZG), Freistellung fuer Betriebsratsarbeit, Zeugenpflichten vor Gericht sowie landesrechtlicher Bildungsurlaub in den meisten Bundeslaendern.

Auch Ehrenaemter wie die freiwillige Feuerwehr oder das THW haben eigene landes- bzw. bundesgesetzliche Freistellungsregeln inklusive Lohnfortzahlung oder Erstattung.

Fuer Arbeitgeber: Sonderurlaub sauber regeln und erfassen

Die haeufigsten Konflikte entstehen, wenn der Anlasskatalog unklar ist oder Sonderurlaub formlos "auf Zuruf" gewaehrt wird. Ein schriftlicher Katalog (Anlass, Tage, Nachweis) plus ein eigener Abwesenheitstyp im Urlaubssystem schafft Transparenz und trennt Sonderurlaub sauber vom Erholungsurlaubskonto.

In Time-Out Zone laesst sich Sonderurlaub als eigener Abwesenheitstyp mit anlassbezogenen Regeln anlegen (feste Tage pro Anlass, Nachweispflicht, keine Anrechnung aufs Urlaubskonto), sodass Antraege und Auswertungen automatisch korrekt laufen.

Rechtsgrundlagen: § 616 BGB; § 29 TVoeD (Orientierungskatalog); § 45 SGB V; § 2 PflegeZG; Landesgesetze zu Bildungsurlaub und Ehrenamt. Dieser Artikel erklaert die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; Tarifvertraege und Arbeitsvertraege koennen abweichen.

Haeufige Fragen

Fuer welche Anlaesse gibt es Sonderurlaub?
Ueblich sind eigene Hochzeit (1 Tag), Geburt des eigenen Kindes (1 Tag), Todesfall naher Angehoeriger (1-2 Tage) und betrieblich veranlasster Umzug (1 Tag). Massgeblich ist der Arbeits- oder Tarifvertrag; gesetzliche Basis ist § 616 BGB.
Wird Sonderurlaub vom Jahresurlaub abgezogen?
Nein. Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung zusaetzlich zum Erholungsurlaub und beruehrt das Urlaubskonto nicht.
Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub ausschliessen?
Ja. § 616 BGB ist abdingbar: Arbeits- oder Tarifvertraege koennen ihn einschraenken oder ausschliessen. Dann bleibt fuer private Anlaesse nur regulaerer Urlaub oder unbezahlte Freistellung; eigenstaendige Ansprueche (z. B. § 45 SGB V, PflegeZG) gelten weiter.
Gibt es Sonderurlaub auch unbezahlt?
Unbezahlte Freistellung ist reine Vereinbarungssache ohne allgemeinen gesetzlichen Anspruch. Ab dem zweiten vollen Monat ohne Entgelt endet in der Regel der beitragsfreie Sozialversicherungsschutz.
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub fuer einen Arzttermin?
Nur wenn der Termin nicht ausserhalb der Arbeitszeit moeglich ist (z. B. akute Beschwerden, termingebundene Untersuchungen). Dann besteht Anspruch auf die erforderliche Zeit unter Fortzahlung der Verguetung, sofern § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist.

Ueber den Autor

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Gruender, Time-Out Zone

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Blasko schreibt ueber Urlaubsverwaltung, Richtliniengestaltung und den Betrieb von Abwesenheitsprozessen im grossen Massstab.

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