Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berechnen

Blasko Sarcevic
Veroeffentlicht
Anerkannt schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fuenf zusaetzliche Urlaubstage pro Jahr. Bei einer anderen Wochenverteilung steigt oder sinkt dieser Zusatzurlaub im selben Verhaeltnis.
Thema

Thema: fuenf zusaetzliche Urlaubstage nach § 208 SGB IX.
Grundlage ist § 3 BUrlG mit 24 Werktagen auf der Sechs-Tage-Woche, also 20 Tage bei 5 Arbeitstagen.
Schaetzung nach dem gesetzlichen Mindeststandard (BUrlG, SGB IX, JArbSchG), keine Rechtsberatung. Arbeits- und Tarifvertraege koennen abweichen.
Wie viel Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung?
Fuenf zusaetzliche Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer Fuenf-Tage-Woche, geregelt in § 208 Abs. 1 SGB IX. Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage, aendert sich der Zusatzurlaub entsprechend: bei einer Sechs-Tage-Woche sind es sechs Tage, bei einer Vier-Tage-Woche vier und bei einer Drei-Tage-Woche drei. Der Zusatzurlaub kommt oben auf den normalen Anspruch, er ersetzt ihn nicht. Bei Teilzeit mit drei Tagen pro Woche und gesetzlichem Mindesturlaub ergeben sich also 12 plus 3, zusammen 15 Tage. Voraussetzung ist eine anerkannte Schwerbehinderung, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Wichtig und oft uebersehen: Eine Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 bringt zwar den Kuendigungsschutz, aber nach § 151 Abs. 3 SGB IX ausdruecklich keinen Zusatzurlaub. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, gibt es fuer jeden vollen Monat ein Zwoelftel des Zusatzurlaubs.
Tabelle: Zusatzurlaub je Wochenmodell
Der Zusatzurlaub folgt derselben Logik wie der Grundanspruch, nur mit fuenf Tagen auf der Fuenf-Tage-Woche als Basis. Die letzte Spalte zeigt die Summe mit dem gesetzlichen Mindesturlaub.
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub | Zusatzurlaub § 208 | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 6 Tage | 24 Tage | 6 Tage | 30 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage | 5 Tage | 25 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage | 4 Tage | 20 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage | 3 Tage | 15 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage | 2 Tage | 10 Tage |
Gleichstellung bringt keinen Zusatzurlaub
Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann die Agentur fuer Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen aussprechen. Sie eroeffnet den besonderen Kuendigungsschutz und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Der Zusatzurlaub ist davon ausdruecklich ausgenommen. § 151 Abs. 3 SGB IX nennt ihn beim Namen und schliesst ihn fuer gleichgestellte Personen aus. Wer also gleichgestellt ist, hat den normalen Urlaubsanspruch, nicht mehr. Nur eine anerkannte Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 fuehrt zu den zusaetzlichen Tagen.
Anerkennung mitten im Jahr und rueckwirkende Bescheide
Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, gibt es fuer jeden vollen Monat ein Zwoelftel des Zusatzurlaubs. Bei einer Anerkennung ab dem 1. Juli und einer Fuenf-Tage-Woche sind das sechs Zwoelftel von fuenf Tagen, also 2,5 Tage.
Wird der Bescheid rueckwirkend erteilt, was haeufig vorkommt, entsteht der Zusatzurlaub auch rueckwirkend fuer den anerkannten Zeitraum. Diese Tage sind nicht verloren, sondern nachzugewaehren; fuer bereits abgelaufene Jahre richtet sich die Frist nach den allgemeinen Regeln zum Urlaubsverfall.
Uebertragung und Verfall
Fuer den Zusatzurlaub gelten dieselben Regeln wie fuer den gesetzlichen Grundurlaub. Er ist grundsaetzlich im Kalenderjahr zu nehmen und kann nur aus dringenden betrieblichen oder persoenlichen Gruenden in die ersten drei Monate des Folgejahres uebertragen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Hinzu kommt die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers: Ohne rechtzeitigen Hinweis auf den offenen Urlaub und die drohende Verfallsfrist verfaellt der Anspruch nicht. Wie lange offene Tage im Einzelfall gueltig bleiben, rechnet der Urlaubsverfall-Rechner durch.
Rechtsgrundlagen: § 208 Abs. 1 SGB IX (Zusatzurlaub und proportionale Anpassung), § 208 Abs. 1 Satz 3 SGB IX (Zwoelftelung bei unterjaehriger Anerkennung), § 151 Abs. 3 SGB IX (kein Zusatzurlaub bei Gleichstellung), § 7 Abs. 3 BUrlG (Uebertragung). Schaetzung nach dem gesetzlichen Mindeststandard, keine Rechtsberatung. Arbeits- und Tarifvertraege koennen mehr gewaehren.
Haeufige Fragen
- Wie viele zusaetzliche Urlaubstage bei Schwerbehinderung?
- Fuenf Arbeitstage pro Jahr bei einer Fuenf-Tage-Woche (§ 208 Abs. 1 SGB IX). Bei einer anderen Verteilung aendert sich der Anspruch proportional: sechs Tage bei einer Sechs-Tage-Woche, drei bei einer Drei-Tage-Woche.
- Ab welchem Grad der Behinderung gibt es Zusatzurlaub?
- Ab einem Grad der Behinderung von 50, also bei anerkannter Schwerbehinderung. Darunter besteht kein Anspruch auf Zusatzurlaub.
- Bekommen gleichgestellte Personen auch Zusatzurlaub?
- Nein. § 151 Abs. 3 SGB IX schliesst den Zusatzurlaub fuer gleichgestellte Personen ausdruecklich aus. Die Gleichstellung bei einem Grad von 30 oder 40 bringt den Kuendigungsschutz, aber keine zusaetzlichen Urlaubstage.
- Was gilt bei Anerkennung mitten im Jahr?
- Fuer jeden vollen Monat mit anerkannter Schwerbehinderung gibt es ein Zwoelftel des Zusatzurlaubs. Bei Anerkennung ab Juli und Fuenf-Tage-Woche sind das 2,5 Tage.
- Gilt der Zusatzurlaub auch bei Teilzeit?
- Ja, aber anteilig nach Arbeitstagen. Bei drei Arbeitstagen pro Woche sind es drei zusaetzliche Tage, nicht fuenf.
- Kann der Zusatzurlaub verfallen?
- Ja, nach denselben Regeln wie der gesetzliche Grundurlaub: Nehmen im Kalenderjahr, Uebertragung bis Ende Maerz nur bei dringenden Gruenden. Ohne rechtzeitigen Hinweis des Arbeitgebers verfaellt er allerdings nicht.
Ueber den Autor

Blasko Sarcevic
Gruender, Time-Out Zone
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