Urlaubsanspruch als Werkstudent berechnen

Blasko Sarcevic
Veroeffentlicht
Werkstudenten sind normale Arbeitnehmer mit vollem Urlaubsanspruch. Die 20-Stunden-Grenze, die alle kennen, betrifft die Sozialversicherung, nicht den Urlaub.
Thema

Thema: Urlaub im Werkstudentenjob.
Grundlage ist § 3 BUrlG mit 24 Werktagen auf der Sechs-Tage-Woche, also 8 Tage bei 2 Arbeitstagen.
Schaetzung nach dem gesetzlichen Mindeststandard (BUrlG, SGB IX, JArbSchG), keine Rechtsberatung. Arbeits- und Tarifvertraege koennen abweichen.
Haben Werkstudenten Urlaubsanspruch?
Ja, in vollem Umfang. Ein Werkstudentenvertrag ist ein normaler Arbeitsvertrag, deshalb gilt das Bundesurlaubsgesetz ohne Abstriche: mindestens 24 Werktage pro Jahr nach § 3 Abs. 1 BUrlG, umgerechnet auf die eigenen Arbeitstage ergibt das 4 Urlaubstage je Arbeitstag pro Woche. Bei zwei Tagen pro Woche sind es 8 Urlaubstage, bei drei Tagen 12. Das vielzitierte Werkstudentenprivileg mit der 20-Stunden-Grenze hat damit nichts zu tun: Es regelt allein, dass waehrend des Semesters keine Beitraege zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen, solange die Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht uebersteigt. Auf den Urlaubsanspruch hat diese Grenze keinen Einfluss, denn Urlaub bemisst sich nach Tagen, nicht nach Stunden und nicht nach dem Sozialversicherungsstatus. Auch der haeufig gehoerte Satz, Werkstudenten bekaemen stattdessen die Semesterferien frei, ist rechtlich ohne Grundlage: Vorlesungsfreie Zeit ist kein Urlaub, sondern einfach Zeit ohne Vorlesungen.
Die 20-Stunden-Grenze regelt Beitraege, nicht Urlaub
Das Werkstudentenprivileg befreit von Beitraegen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange die Arbeitszeit im Semester 20 Stunden pro Woche nicht uebersteigt. Rentenversicherungsbeitraege fallen trotzdem an. In den Semesterferien darf laenger gearbeitet werden, ohne das Privileg zu verlieren.
Fuer den Urlaub ist das alles ohne Bedeutung. Der Anspruch entsteht aus dem Arbeitsverhaeltnis, nicht aus dem Versicherungsstatus. Wer 20 Stunden auf vier Tage verteilt, hat 16 gesetzliche Urlaubstage, egal wie die Beitraege laufen.
Semesterferien sind kein Urlaub
Ein verbreitetes Missverstaendnis in beide Richtungen. Arbeitgeber koennen Urlaub nicht einfach in die vorlesungsfreie Zeit legen und damit als abgegolten betrachten, und Studierende haben in dieser Zeit keinen automatischen Anspruch auf Freistellung. Wer in den Semesterferien frei haben will, beantragt Urlaub wie alle anderen.
Umgekehrt darf der Arbeitgeber den Urlaubswunsch aus betrieblichen Gruenden ablehnen, auch wenn Pruefungen anstehen. Ein eigener Freistellungsanspruch fuer Pruefungen besteht nur, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ihn vorsehen.
Kurze und befristete Vertraege
Werkstudentenvertraege laufen oft nur ein Semester. Dann greift der Teilurlaub nach § 5 BUrlG: ein Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Beschaeftigungsmonat. Bei einem Anspruch von 12 Tagen und fuenf vollen Monaten sind das 5 Tage.
Bleibt am Vertragsende Urlaub uebrig, der nicht mehr genommen werden kann, muss er ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das wird bei kurzen Studentenjobs haeufig vergessen und ist trotzdem ein durchsetzbarer Anspruch.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 1 BUrlG (24 Werktage), § 5 BUrlG (Teilurlaub), § 7 Abs. 4 BUrlG (Abgeltung), § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 SGB III (Werkstudentenprivileg in der Sozialversicherung). Schaetzung nach dem gesetzlichen Mindeststandard, keine Rechtsberatung. Arbeits- und Tarifvertraege koennen mehr gewaehren.
Haeufige Fragen
- Haben Werkstudenten Urlaubsanspruch?
- Ja, den vollen gesetzlichen Anspruch nach § 3 BUrlG. Ein Werkstudentenvertrag ist ein normaler Arbeitsvertrag; der Sozialversicherungsstatus aendert daran nichts.
- Wie viele Urlaubstage als Werkstudent bei 20 Stunden?
- Das richtet sich nach den Arbeitstagen, nicht nach den Stunden. 20 Stunden auf vier Tage verteilt ergeben mindestens 16 Urlaubstage, auf zwei Tage verteilt 8.
- Gelten die Semesterferien als Urlaub?
- Nein. Vorlesungsfreie Zeit ist kein Urlaub. Der Arbeitgeber kann Urlaub nicht pauschal in die Semesterferien legen, und Studierende haben dort auch keinen automatischen Anspruch auf frei.
- Bekomme ich als Werkstudent Urlaub fuer Pruefungen?
- Nur wenn Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag das vorsehen. Ansonsten beantragst du regulaeren Urlaub, und der Arbeitgeber darf ihn aus betrieblichen Gruenden ablehnen.
- Was passiert mit Resturlaub am Ende des Vertrags?
- Kann er nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt auch fuer kurze, befristete Werkstudentenvertraege.
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Blasko Sarcevic
Gruender, Time-Out Zone
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